Teilnahmebedingungen

Die Firma Hahnemühle FineArt GmbH, Hahnestrasse 5, 37586 Dassel, veranstaltet den

Hahnemühle-Kalendermalwettbewerb 2025

Für den Hahnemühle-Kalendermalwettbewerb 2025 gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person. Nicht zur Teilnahme berechtigt sind juristische Personen (z.B.) Firmen, Vereinigungen oder Verbände. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Hahnemühle FineArt GmbH sowie deren direkte Familienangehörige und Jurymitglieder des Hahnemühle-Kalenderwettbewerbs 2025 und deren direkte Familienangehörige.

Jede(r) Teilnehmer/-in kann bis zu fünf Bilder einreichen. Die Bilder können ausschließlich über das Uploadportal auf www.hahnemuehle.com bis zum 31.05.2024 eingereicht werden. Zugelassen sind Bilder in allen Mal- und Zeichentechniken sowie Mixed-Media, die auf einem Papier von Hahnemühle oder Lana entstanden sind. Jedes Bild muss zum Druck in mind. 40 x 30 cm im Landschaftsformat geeignet sein. Jede(r) Teilnehmer/-in versichert durch die Teilnahme am Wettbewerb, alleinige(r) Urheber/-in der zum Wettbewerb eingereichten Bilder zu sein, über die Arbeiten sowie die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen zu dürfen und bestätigt, dass die Arbeiten frei sind von Rechten Dritter sind.

Eine fachkundige Jury wird aus allen rechtzeitig eingesandten und zulässigen Bildeinsendungen die 12 besten Motive auswählen. Die Jury kann für die Endauswahl die Originale bei dem / der Teilnehmer/-in anfordern. Die Kosten für die Einsendung der Originale trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin. Die Originale sendet Hahnemühle nach Beendigung des Wettbewerbs zurück und trägt die Kosten für die Rücksendung. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die von der Jury ausgewählten 12 besten Motive werden im Hahnemühle Kalender 2025 veröffentlicht.

Die Gewinner/-innen werden bis zum 31.12.2024 schriftlich benachrichtigt / auf der Internetseite www.hahnemuehle.com bekannt gegeben. Jede(r) Gewinner/-innen erhält ein exklusives Kreativ-Paket im Gesamtwert von 350 € und 10 der Hahnemühle Kalender 2025.

Jede(r) Gewinner/-in räumt Hahnemühle das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinem/ihrem Bild ein. Die Firma Hahnemühle ist insbesondere berechtigt, die Gewinner-Motive im Hahnemühle Kalender 2024 zu vervielfältigen sowie zu verbreiten und diesen zu verkaufen, auf der Hahnemühle-Internetseite, in der Hahnemühle Virtual Gallery und in den von Hahnemühle betriebenen Social-Media-Accounts (Facebook, Pinterest, Instagram, YouTube etc.) öffentlich zugänglich zu machen, auszustellen in der Hahnemühle Galerie, auf Events, Festivals, Messen und sonstigen Veranstaltungen, in sonstigen zu Kommunikationszwecken dienenden Printmedien von Hahnemühle zu vervielfältigen und zu verbreiten, unter Beachtung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten.

Die Vertriebspartner der Firma Hahnemühle sind berechtigt, den Hahnemühle Kalender 2025 oder Teile davon sowie die darin enthaltenen Bilder zu Bewerbungs- und Vertriebszwecken auf deren Handelsplattformen im Internet (z.B. Online-Shops, Amazon, etc.), Social-Media-Accounts und in Warenkatalogen abzubilden.

Der Name des Gewinners / der Gewinnerin und der Titel seines/ihres Bildes werden begleitend zum Bild bei allen Nutzungen genannt.

Als Gegenleistung für die vorstehende Lizenz zahlt Hahnemühle dem Gewinner / der Gewinnerin 2% aus dem durch die Kalenderverkäufe erzielten Gewinn. Der Betrag wird als Sachleistung (z.B. Hahnemühle Papier) oder als Geldbetrag im Laufe des Jahres 2026 ausgezahlt.